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Wozu brauchen wir Bebauungspälne in Aschaffenburg?

Das Einfügegebot nach §34 BauG hat in der Vergangenheit vielfach dazu geführt, dass bereits begangene Bausünden als Maßstab für die Genehmigung neuer Bausünden herangezogen wurden. (Bsp. Schweinheimer Str. am Kreisel zur Röhnstr. oder Bohlenweg) Mit einem Bebauungsplan eroffnen sich Gestaltungsmöglichkeiten. Natürlich nur für diejenigen, die gestalten wollen.

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